Das Zingel-Optic Bonusprogramm

Als Teilnehmer/in an unserem Bonusprogramm erhalten Sie auf Ihre Aufträge bei Zingel-Optic einen Bonus in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags gutgeschrieben. Dieses Guthaben können Sie ansparen oder direkt bei Ihrem nächsten Einkauf bei uns einlösen! Wir freuen uns, bald auch Sie in unserem Bonusprogramm begrüßen zu dürfen!

Mehr Informationen

Das Zingel-Optic Bonusprogramm ist mit der Teilnahme am Kundeninfosystem verknüpft. Dadurch werden Sie bequem per E-Mail über Ihren Auftragsstatus informiert.

Bonusfähig sind alle Brillenaufträge mit einem Rechnungsbetrag ab 150,- Euro. Ein Brillenauftrag bei Zingel-Optic entsteht durch Auftragsvergabe einer neuen Brille (1 Fassung & 2 Korrektionsgläser) oder durch Neuverglasung einer vorhandenen Fassung mit zwei Korrektionsgläsern.

Bonusguthaben verfallen nicht, sind nicht auszahlbar und nicht übertragbar.

Die Kombination des Bonusguthabens mit anderen Aktionen oder Rabatten ist grundsätzlich möglich, jedoch können bestimmte Kombinationen ausgeschlossen sein.

Bonusguthaben können entweder angespart oder als ergänzendes Zahlungsmittel für weitere Brillenaufträge mit einem Rechnungsbetrag ab 150,- Euro verwendet werden. Zingel-Optic behält sich vor, Bonusguthaben mit Folgeaufträgen automatisch zu verrechnen, wenn das Bonusguthaben 50€ übersteigt.

Hörakustik- und Kontaktlinsen-Aufträge sind aktuell nicht bonusfähig.

Bonusguthaben können nicht in Kombination mit Teilzahlungen oder Aboverträgen generiert oder verrechnet werden.

Das Bonusguthaben kann nicht beim Kauf von Kontaktlinsen, Kontaktlinsenpflegemitteln oder Handelsware verrechnet werden.

Das Zingel-Optic Bonusprogramm

Als Teilnehmer/in an unserem Bonusprogramm erhalten Sie auf Ihre Aufträge bei Zingel-Optic einen Bonus in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags gutgeschrieben. Dieses Guthaben können Sie ansparen oder direkt bei Ihrem nächsten Einkauf bei uns einlösen! Wir freuen uns, bald auch Sie in unserem Bonusprogramm begrüßen zu dürfen!

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Das Zingel-Optic Bonusprogramm ist mit der Teilnahme am Kundeninfosystem verknüpft. Dadurch werden Sie bequem per E-Mail über Ihren Auftragsstatus informiert.

Bonusfähig sind alle Brillenaufträge mit einem Rechnungsbetrag ab 150,- Euro. Ein Brillenauftrag bei Zingel-Optic entsteht durch Auftragsvergabe einer neuen Brille (1 Fassung & 2 Korrektionsgläser) oder durch Neuverglasung einer vorhandenen Fassung mit zwei Korrektionsgläsern.

Bonusguthaben verfallen nicht, sind nicht auszahlbar und nicht übertragbar.

Die Kombination des Bonusguthabens mit anderen Aktionen oder Rabatten ist grundsätzlich möglich, jedoch können bestimmte Kombinationen ausgeschlossen sein.

Bonusguthaben können entweder angespart oder als ergänzendes Zahlungsmittel für weitere Brillenaufträge mit einem Rechnungsbetrag ab 150,- Euro verwendet werden. Zingel-Optic behält sich vor, Bonusguthaben mit Folgeaufträgen automatisch zu verrechnen, wenn das Bonusguthaben 50€ übersteigt.

Hörakustik- und Kontaktlinsen-Aufträge sind aktuell nicht bonusfähig.

Bonusguthaben können nicht in Kombination mit Teilzahlungen oder Aboverträgen generiert oder verrechnet werden.

Das Bonusguthaben kann nicht beim Kauf von Kontaktlinsen, Kontaktlinsenpflegemitteln oder Handelsware verrechnet werden.